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AGB


§ 1 Geltungsbereich, Datenschutz
(1) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen Daytona Workwear GmbH und dem Kunden ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(2) Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher ist dagegen jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(3) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

(4) Soweit geschäftsnotwendig, sind wir befugt, die Daten des Kunden im Rahmen der Datenschutzgesetze (insbesondere § 28 BDSG) per EDV zu speichern und zu verarbeiten.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Angebote in unserem Online-Shop sind freibleibend und stellen lediglich eine Einladung zum Kauf dar. Der Kunde kann aus unserem Sortiment Produkte, insbesondere Berufsbekleidung, auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb legen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „Bestellung überprüfen und abschliessen“ gibt er ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Sein Angebot kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in sein Angebot aufgenommen hat.

(2) Wir schicken daraufhin dem Kunden eine automatische Bestellbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Bestellbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Kunden-Angebotes dar. Der Vertrag kommt erst durch unsere Annahmeerklärung zustande, die in der Regel mit einer gesonderten E-Mail (Versandbestätigung) versandt wird, spätestens aber mit dem Erhalt der Ware beim Kunden vorliegt. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird dem Kunden der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Versandbestätigung) von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

(3) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

§ 3 Lieferung und Verfügbarkeit
(1) Von uns angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt unserer Versandbestätigung, vorherige Zahlung des Kaufpreises vorausgesetzt (außer beim Rechnungskauf). Sofern für die jeweilige Ware in unserem Online-Shop keine oder keine abweichende Lieferzeit angegeben ist, beträgt sie 3-7 Tage.

(2) Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilen wir dies dem Kunden in der Versandbestätigung unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

(3) Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilen wir dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich in der Versandbestätigung mit. Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als zwei Wochen hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen sind auch wir in diesem Fall berechtigt, uns vom Vertrag zu lösen. Hierbei werden wir eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich erstatten.

(4) Soweit nichts anderes vereinbart ist, liefern und leisten wir EXW (ex works) unser Lager; übernehmen wir die Lieferung im Auftrag des Kunden, bestimmen wir Versandart, Versandweg und Frachtführer.

(5) Teillieferungen oder -leistungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden nicht unzumutbar sind.


§ 4 Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt ruhen unsere Liefer- oder Leistungspflichten; tritt eine wesentliche Veränderung der bei Vertragsschluss bestehenden Verhältnisse ein, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der höheren Gewalt stehen alle von uns nicht zu vertretenden Umstände gleich, die uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei uns oder einem Zulieferer oder Erfüllungsgehilfen eintreten.


§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

(4) Der Kunde ist bis auf Widerruf gem. unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.


§ 6 Preise und Versandkosten
(1) Alle Preise, die im Unternehmerbereich auf unserer Webseite angegeben sind, verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und Versandkosten.

(2) Die entsprechenden Versandkosten werden dem Kunden im Checkout angegeben und sind vom Kunden zu tragen, soweit der Kunde nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Ab einem Warenbestellwert von 200,00 CHF netto liefern wir innerhalb der Schweiz versandkostenfrei.

§ 7 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung
(1) Kauf auf Rechnung (inklusive Ratenzahlung) wird durch CembraPay AG abgewickelt. Es gelten die AGB und die Datenschutzerklärung der CembraPay AG.

(2) Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig.

(3) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch uns nicht aus.

(4) Wir können Abschlagszahlungen oder Vorkasse fordern, wenn der Kunde erstmals bei uns bestellt, der Kunde seinen Sitz im Ausland hat oder die Lieferung ins Ausland erfolgen soll oder wenn Gründe bestehen, an der rechtzeitigen oder vollständigen Zahlung durch den Kunden zu zweifeln. Tritt eine der vorstehenden Bedingungen nach Vertragsschluss ein, sind wir berechtigt, vereinbarte Zahlungsziele zu widerrufen und Zahlungen sofort fällig zu stellen.

(5) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf demselben Rechtsgeschäft beruhen. Etwaige Mängelrechte des Kunden werden hierdurch nicht berührt.

§ 8 Rechte des Kunden bei Mängeln

(1) Der Kunde kann wegen Mängeln unserer Lieferung und Leistung keine Rechte geltend machen, soweit der Wert oder die Tauglichkeit der Lieferung und Leistung lediglich unerheblich gemindert ist.

(2) Soweit die Lieferung oder Leistung mangelhaft ist und der Kunde den Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB nachgekommen ist, werden wir nach unserer Wahl nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Hierzu hat der Kunde uns Gelegenheit innerhalb angemessener Frist von mindestens 14 Arbeitstagen zu gewähren.

(3) Der Kunde kann Ersatz für die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen verlangen, sofern die Aufwendungen sich nicht erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist allerdings nur zulässig, wenn der Kunde uns dies zuvor ausdrücklich in Textform mit einer angemessenen weiteren Nachfrist androht.

(5) Rückgriffsansprüche des Kunden gemäß § 478 BGB bestehen gegen uns nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

§ 9 Schadensersatzhaftung
(1) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen.

(2) Wir haften unbeschränkt für die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung von Schäden, für Personenschäden und soweit wir eine der Haftungsbeschränkung entgegenstehende Garantie für die Beschaffenheit der vertraglichen Leistung übernommen haben. Auch bleiben die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unberührt.

(3) Bei leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.

(4) Soweit unsere vertragliche Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.


§ 10 Verjährung
Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln unserer Lieferungen und Leistungen sowie für Ansprüche wegen unserer Schadensersatzhaftung beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht, soweit gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) längere Fristen vorgeschrieben sind sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits und bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 11 Urheberrechte
Wir haben an allen Bildern, Filme und Texten, die in unserem Online Shop veröffentlicht werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte, ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.